AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21. Mai 2024

1. Geltung
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Jens Gelbing geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss
Die Tennisschule ist in der Annahme ihres Angebots frei. Bei Zustandekommen eines Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag bzw. die Anmeldung besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Feriencamps und Sonderveranstaltungen gelten bei Reservierung 8 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.

3. Trainingsorganisation
Das Training wird von Jens Gelbing und dem Trainerteam der Tennisschule durchgeführt. Die Gruppeneinteilung erfolgt durch Jens Gelbing in Absprache mit dem Trainerteam. Gruppen im Jugendtraining bestehen aus maximal 5 Spielern (ausgenommen Mannschaftstraining auf 2 Plätzen) und werden nach Spielstärke und praktischer Notwendigkeit vor der Saison eingeteilt.Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt der Tennisschule vorbehalten. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. In den Ferien (BW) und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Jugendtraining statt.

4. Trainingskosten
Die Trainingskosten werden am Anfang der Kurse in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.Die vereinsgebundenen Trainingskosten werden mit Beginn der Sommer- bzw. Wintersaison auf 2 oder mehr Raten in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen angegebenen Trainingsleistung. Im Gesamtpreis sind die Honorare für Trainer/innen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer, die Ballkosten und eventuelle Testschläger enthalten. Im Sommer sind bei schlechtem Wetter auch die Hallenplatzgebühren enthalten, sodass trotz schlechtem Wetter keine Trainingseinheit ausfällt.

5. Stundenausfall
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Teilnehmer nicht nachgeholt werden. Die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen besteht begrenzt, setzt jedoch die Absprache mit der Tennisschule Jens Gelbing voraus.Sofern im Rahmen des Privattrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss die Einheit spätestens 24 Stunden vor dem Termin der Tennisschule schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule Jens Gelbing und der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Einzel- bzw. Gruppentrainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt wurden, werden nachgeholt.

6. Aufsichtspflichten, Haftungsrisiken
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich nur auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Training wird keine Aufsichtspflicht übernommen.Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Trainer beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder.

7. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.Bei Minderjährigen muss dieser/diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

8. Datenschutz / Fotoaufnahmen / Bildmaterial
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.Die Tennisschule ist berechtigt, das während der Ausbildung, des Trainings oder des Spielbetriebs angefertigte Bildmaterial ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen ihres Internetauftritts zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Mitteilung.

9. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.